Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermittlungsagentur Toscana Vacanza

Die Tätigkeit von Toscana Vacanza beschränkt sich auf die Vermittlung von Verträgen mit den im Vermittlungsvertrag genannten Eigentümern.

Kommt ein Vermittlungsvertrag zustande, dann steht Ihnen Ihr Urlaubsdomizil am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sie sollten mög­lichst nicht später als 19.00 Uhr eintreffen. Nach 22.00 Uhr können wir nicht mehr garantie­ren, daß der Hausbesitzer Sie noch erwartet. Die Abreise sollte so erfolgen, daß die Räume ab 10.00 Uhr für die nächsten Gäste hergerichtet werden können.

Bitte beachten Sie, daß die in der Beschreibung der Häuser/Wohnungen angegebene Per­sonenzahl nicht überschritten werden darf, auch nicht für eine Nacht. Wenn sich die im Vertrag angegebene Personenzahl – auch innerhalb der Begrenzung – erhöht, muß das vor der Anreise gemeldet werden, damit wir den Hausbesitzer informieren können. Dies gilt auch für die Zahl mitgebrachter Hunde.

Bitte sehen Sie sich bei Ihrer Ankunft um, ob in Ihrer Ferienwohnung, Ihrem Ferien­haus alles in Ordnung ist, funktioniert und der Beschreibung entspricht. Schäden und Abweichungen von der Beschreibung re­klamieren Sie bitte unmittelbar beim Hausbesitzer oder der von ihm beauf­tragten Person oder wenden Sie sich, wenn Sie vor Ort niemanden erreichen, sofort an uns, damit Abhilfe geschaffen werden kann.

Reklamationen, die Sie nach Verlassen des Ferienhauses oder am Ende Ihres Aufenthaltes melden, können nicht berücksichtigt werden und berechtigen zu keinerlei Ansprüchen.

Für von Ihnen am Haus oder an der Einrichtung verursachte Schäden haften Sie bzw. Ihre Pri­­vat­­haftpflichtversicherung. Bitte melden Sie eventuelle Schäden dem Hausbesitzer, damit diese schnell beseitigt werden können. Ebenso Geschirr- oder Glasbruch bitte bei Ihrer Abreise angeben, damit die Einrichtung für die nachfolgenden Gäste wieder vollständig ist.

Im Süden kann es im Sommer zu Wasser- oder Stromausfällen kommen (Wassermangel, Gewit­ter, Wasser- oder Stromabschaltungen durch die Gemeinde). Hierfür kann keine Mietmin­derung bean­sprucht werden.

Treten Sie vom Vertrag zurück, so ist der Vermieter berechtigt, angemessenen Schadens­er­satz zu verlangen. Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach dem Mietpreis.

Bei Rücktritt bis 45 Tage vor Reiseantritt verbleibt die Anzahlung beim Vermittler (u. a. für die Un­kosten der Weitervermietung). Danach werden bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50 %, später 80 % der Restzahlung erhoben.

Kann die Ferienwohnung/das Ferienhaus in der Vertragszeit anderweitig vermietet werden, bleibt es bei der Anzahlung. Es steht Ihnen frei, einen geringeren Schaden nach­zu­weisen.

Ein Rücktritt sollte möglichst sofort telefonisch und dann schriftlich mitgeteilt werden.

Wir em­pfeh­len Ihnen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung (Abschlußfrist 14 Tage nach der Buchung!).

*Ansprüche gegen Toscana Vacanza – ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung – verjähren in einem Jahr ab dem vertraglichen Aufenthaltsende. Hat der Kunde solche Ansprüche frist­ge­recht geltend gemacht, so ist die Verjährung gehemmt. Der Kunde kann die Agentur nur am deren Sitz verklagen.
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